LOCKDCreator-Portal

LOCKD Creator-Bedingungen

Stand: 2026-10-20.3 · Maßgeblich ist die deutsche Fassung.

§ 1 Geltung und Vertragsparteien

Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme am Creator-Programm der App LOCKD zwischen dem Betreiber von LOCKD (Name und Anschrift: siehe Impressum auf lockd.club, „LOCKD“) und dir („Creator“). Abweichende Bedingungen des Creators gelten nicht, auch wenn LOCKD ihnen nicht widerspricht.

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen

Du musst mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein. Teilnehmen können Privatpersonen und Unternehmer. Wer regelmäßig Provision erzielt, kann steuerlich als Unternehmer gelten; das zu klären, ist deine Sache (siehe § 7).

§ 3 Vertragsschluss

Die Bewerbung ist ein Angebot zum Abschluss dieses Vertrags. Der Vertrag kommt erst mit der Freigabe durch LOCKD zustande; die Freigabe wird dir im Portal angezeigt. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht; LOCKD kann Bewerbungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

§ 4 Stellung des Creators

Du handelst eigenverantwortlich und bist an keine Weisungen zu Zeit, Ort und Art deiner Inhalte gebunden. Es entsteht kein Arbeits-, Handelsvertreter-, Makler- oder Gesellschaftsverhältnis. Du bist nicht berechtigt, im Namen von LOCKD Erklärungen abzugeben oder Verträge zu schließen. Eine Mindestleistung oder Exklusivität wird nicht geschuldet.

§ 5 Codes und Zuordnung

Nach der Freigabe erhältst du persönliche Codes (Monats- und Jahresabo) und einen Link. Den Rabatt für Nutzer legt LOCKD fest und kann ihn mit Wirkung für künftige Käufe ändern. Ein Kauf wird dir zugeordnet, wenn er mit deinem Code oder innerhalb von 30 Tagen nach Öffnen deines Links abgeschlossen wird und Apple ihn LOCKD meldet. Kam ein Nutzer über mehrere Creator, zählt der erste. Maßgeblich für Zuordnung und Beträge sind die Daten von Apple und die Aufzeichnungen von LOCKD.

§ 6 Provision

Du erhältst 20 % der Apple-Erlöse („Proceeds“: der Betrag, den LOCKD nach Abzug von Umsatzsteuer und Apple-Provision tatsächlich erhält) aus jedem dir zugeordneten Abo, für Zahlungen innerhalb von 12 Monaten ab dem Erstkauf. Ein Jahresabo vergütet damit einmal; spätere Verlängerungen nicht. Keine Provision gibt es für Einmalkäufe (Lifetime), Testkäufe (Sandbox), Käufe über den eigenen Code oder Link sowie Käufe, die gegen § 9 verstoßen. Der Anspruch entsteht erst, wenn Apple den Betrag an LOCKD ausgezahlt hat.

§ 6a Creator werben Creator

Du kannst mit deinem persönlichen Empfehlungslink oder deinem Code weitere Creator werben. Nennt eine Bewerbung dich und gibt LOCKD sie frei, gilt für 6 Monate ab dieser Freigabe: Der geworbene Creator erhält 15 % statt 20 % der Erlöse seiner Kunden (innerhalb seines Zeitraums nach § 6), du erhältst 5 % dieser Erlöse. Nach 6 Monaten erhält der geworbene Creator wieder die vollen 20 %, dein Anteil endet. Du verdienst nur an Creatorn, die du selbst direkt geworben hast, nie an Creatorn, die diese wiederum werben. Es gibt keine Teilnahmegebühr, keine Kaufpflicht und keine Prämie für das Anwerben als solches: Die 5 % entstehen ausschließlich aus echten Abos von Endkunden und mindern sich bei Erstattungen wie nach § 6. Posts, mit denen du Creator wirbst, sind Werbung (§ 9). Selbstanwerbung, Fake- oder Mehrfachkonten und Anwerben mit irreführenden Versprechen (z. B. garantiertes Einkommen) sind verboten und führen zum Verlust des Anteils. Der Anteil steht in deiner Gutschrift als eigene Position. Wer wen geworben hat, wird bei der Freigabe festgelegt; eine spätere Änderung ist nicht möglich.

§ 7 Umsatzsteuer

Die Provision ist ein Bruttobetrag und enthält die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Eine zusätzliche Zahlung von Umsatzsteuer ist ausgeschlossen. Du teilst LOCKD deinen umsatzsteuerlichen Status (Privatperson, Kleinunternehmer nach § 19 UStG oder regelbesteuert, ggf. USt-IdNr.) wahrheitsgemäß mit und meldest Änderungen unverzüglich. Nachteile aus falschen oder verspäteten Angaben trägst du. Deine Einkünfte versteuerst du selbst.

§ 8 Abrechnung und Auszahlung

LOCKD rechnet monatlich ab, sobald Apple den jeweiligen Monat ausgezahlt hat. Du stimmst der Abrechnung im Gutschriftverfahren (§ 14 Abs. 2 S. 2 UStG) zu; die Gutschrift gilt als deine Rechnung. Die Auszahlung erfolgt per SEPA-Überweisung auf ein Konto, das auf deinen Namen lautet, oder – wenn du ein Stripe-Konto verbindest – per Überweisung auf dieses Konto über Stripe Payments Europe, Ltd.; für dieses Konto gilt zwischen dir und Stripe die Stripe Connected Account Agreement (stripe.com/connect-account/legal). Ausgezahlt wird erst, nachdem Apple den Monat an LOCKD gezahlt hat. Beträge unter 20 € sowie Monate ohne hinterlegte Bankverbindung werden vorgetragen. Erstattet Apple einen Kauf, wird die darauf entfallende Provision mit künftigen Gutschriften verrechnet; zu viel gezahlte Provision ist zurückzuzahlen. Einwände gegen eine Gutschrift erhebst du innerhalb von 8 Wochen nach Zugang in Textform; danach gilt sie als genehmigt. LOCKD weist in der Gutschrift auf diese Folge hin.

§ 9 Werbung und Verhalten

Du kennzeichnest Werbung für LOCKD klar als Werbung (z. B. „Anzeige“ oder „Werbung“) nach den geltenden Gesetzen (u. a. UWG, MStV, DDG) und den Regeln der Plattform. Verboten sind: irreführende oder unwahre Aussagen, Heilversprechen oder garantierte Ergebnisse, Spam, gekaufte Klicks oder Installationen, bezahlte Suchanzeigen auf den Namen LOCKD oder ähnliche Begriffe, das Veröffentlichen von Codes auf Gutschein- oder Rabattportalen ohne Zustimmung, Eigenkäufe zur Provisionserzielung sowie Inhalte, die rechtswidrig, diskriminierend oder jugendgefährdend sind.

§ 10 Marke und Inhalte

LOCKD räumt dir für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares, widerrufliches Recht ein, den Namen LOCKD, das Logo und Screenshots der App ausschließlich zur Bewerbung von LOCKD zu nutzen. Nach Vertragsende darfst du keine neuen Inhalte mehr veröffentlichen, die die Marke nutzen. Für deine Inhalte bist du allein verantwortlich. Du räumst LOCKD das Recht ein, deinen Namen, Handle, Profilbild und Bio auf deiner Creator-Seite und in der App anzuzeigen.

§ 11 Freistellung

Du stellst LOCKD von Ansprüchen Dritter (einschließlich Bußgeldern und angemessener Rechtsverteidigungskosten) frei, die auf einem schuldhaften Verstoß von dir gegen diese Bedingungen oder geltendes Recht beruhen.

§ 12 Haftung

LOCKD haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet LOCKD nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. LOCKD schuldet keinen Erfolg und keine Mindesteinnahmen und haftet nicht für Ausfälle, Verzögerungen oder Änderungen bei Apple, im App Store oder bei Plattformen.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft unbefristet und kann von beiden Seiten jederzeit in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt; ein wichtiger Grund für LOCKD ist insbesondere ein Verstoß gegen § 9. Bei ordentlicher Kündigung erhältst du für bis dahin zugeordnete Käufe weiter Provision nach § 6. Bei Kündigung aus wichtigem Grund entfällt die Provision für Käufe, die auf dem Verstoß beruhen, und noch nicht ausgezahlte Provision kann insoweit einbehalten werden. Nach Vertragsende werden deine Codes deaktiviert.

§ 14 Ausschluss des Ausgleichsanspruchs

Da kein Handelsvertreterverhältnis besteht, ist ein Ausgleichsanspruch entsprechend § 89b HGB ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 15 Datenschutz und Vertraulichkeit

LOCKD verarbeitet deine Konto-, Bewerbungs-, Steuer- und Bankdaten zur Durchführung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (lit. c); Details in der Datenschutzerklärung. Deine IBAN wird verschlüsselt gespeichert. Du erhältst nur zusammengefasste Zahlen, keine personenbezogenen Daten von Nutzern. Nicht öffentliche Informationen aus dem Portal (z. B. Umsätze, Konditionen) behandelst du vertraulich.

§ 16 Änderungen der Bedingungen

LOCKD kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht (z. B. Gesetzesänderung, Änderungen bei Apple, neue Funktionen). Änderungen werden dir mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widersprichst du nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten sie als angenommen; auf diese Folge weist LOCKD in der Mitteilung hin. Widersprichst du, kann jede Seite den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen. Die Provisionshöhe für bereits zugeordnete Käufe wird nicht nachträglich verschlechtert.

§ 17 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Creator Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand der Sitz von LOCKD. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Maßgeblich ist die deutsche Fassung; die englische Fassung dient der Information.

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